Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit Reiseveranstaltern, Reisebüros, jeglicher Art sog. Auftraggebern von Gruppen- und Paketreisen. Für Flug- und Schiffsreisen gelten ggf. gesonderte Bedingungen.
1. Angebot, Auftrag, Bestätigung
1.1 Unsere im Katalog angegebenen Reisen, Preise und Leistungen gelten immer nach Verfügbarkeit und somit auf Anfrage. Der Preis kann abhängig vom Wochentag, Zeitpunkt der Buchung und Größe der Reisegruppe variieren. Sie erhalten auf Ihre Anfrage ein schriftliches Angebot mit Angabe aller Leistungen, Preise, Freiplatzregelungen, Mindestteilnehmerzahlen und ggf. dem Optionstermin etc.
1.2 Der Vertrag zwischen BBT GmbH & Co. KG, - nachfolgend kurz BBT genannt - und dem Auftraggeber soll schriftlich geschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
1.3 BBT ist an das Angebot bis zum genannten Optionstermin gebunden. Behält sich BBT Preise, Termine oder Leistungen im Angebot durch Rückbestätigung der Leistungsträger vor, ist dies im Angebot vermerkt. Gleiches gilt, wenn kein Optionstermin angegeben ist.
1.4 Der Auftraggeber nimmt das Angebot mit der Unterzeichnung der Auftragserteilung und Rückwendung dieser an BBT an.
1.5 Mit Zusendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber ist der Vertrag geschlossen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von dem Reiseauftrag ab, so liegt in der Auftragsbestätigung ein neuer Vertragsantrag.
2. Zahlungsmodalitäten
2.1 Bei Bestellungsaufgabe und Vertragsabschluss kann für Rund- und Studienreisen, oder Buchungen zu Feiertags-, Messe und Hochsaisonterminen eine Anzahlung von € 175,- pro Gruppe erhoben werden - sofern nicht eine höhere Anzahlung ausdrücklich vereinbart ist. Für Musikreisen z.B. zu Musicals, Opern, Konzerten, Arena di Verona und Sportveranstaltungen z. B. zur Formel G, Fußballspielen gelten gesonderte Zahlungsbedingungen. Die genaue Regelung und Höhe der zu leistenden Anzahlung können Sie aus der Auftragsbestätigung entnehmen.
2.2 Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte achten Sie auf Sonderregelungen.
2.3 Sollte der Auftraggeber das Zahlungsziel nicht einhalten, so steht es BBT frei, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden.
2.4 Wurden Anzahlungen oder der vereinbarte Gesamtgruppenpreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor Antritt der Reise gezahlt, kann BBT die Leistung verweigern und nach Mahnung sowie Setzen einer angemessenen Frist, zurücktreten oder Schadenersatz verlangen statt der Leistung verlangen bzw. bei begonnenen Reisen fristlos kündigen, wobei Schadensersatzansprüche unberührt bleiben. Tritt der Aufttraggeber in diesem Fall nicht an, so können wir statt der genannten Ansprüche auch eine Entschädigung nach Ziffer 6 verlangen.
2.5 Abweichend können einzelvertraglich gesonderte Regelungen über Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Diese sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung definiert. Dies gilt insbesondere für Verträge mit Flug- oder Schiffsbeförderungs-Anteil, für Reisen zu Veranstaltungen inkl. Eintrittskarten, Reisen zu besonderen Terminen wie Feiertagstermine, Messen oder für Sonderreisen. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.
3. Preise/Preisänderungen
3.1 Alle unsere Preise verstehen sich - soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen - als Netto- preise ohne Provisionsabzug. Beachten Sie die ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahlen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist eine Preiserhöhung möglich.
3.2 Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, ist BBT berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie im gesetzlich zulässigen Rahmen liegt und auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren z. B. Erhöhung der Abgaben für Hafengebühren, Wechselkursschwankungen, Ölzuschläge.
3.3 Sollte eine Anhebung des derzeitigen MwSt.-Satzes erfolgen, berechtigt dies BBT zu einer entsprechenden Anpassung. Hierbei gelten die zeitlichen Fristen 3.2 nicht.
3.4 Der Zusammenschluss verschiedener europäischer Länder zur EU und dem Beitritt weiterer Mitgliedstaaten zum 01.05.2004 hat auch eine Harmonisierung bei der Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer in Gang gesetzt, die bis heute nicht abschließend geregelt ist. Für derartige Fälle müssen wir uns das Recht für Preiskorrekturen auch nach Auftragserteilung ausdrücklich vorbehalten.
3.5 Bei einer Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber BBT geltend zu machen. Dies erfordert die Schriftform.
3.6 Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Leistungen/Leistungsänderungen
4.1 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach unserer Leistungsbeschreibung im Angebot sowie unsere hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
4.2 Für Nebenabreden etc. gelten die in der Ziffer 1.1 enthaltenen Regelungen.
4.3 Weichen Orts- und Hotelprospekte von unserer Reiseausschreibung bzw. Auftragsbestätigung ab, gelten nur die von BBT gemachten Angaben. Wurden Angaben aus dem Internet oder Hotelprospekt entnommen, weisen wir ausdrücklich in unseren Leistungsbeschreibungen darauf hin.
4.4 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.5 BBT ist verpflichtet, den Auftraggeber über jegliche Änderung einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
4.6 Wir behalten uns vor, die Abwicklung der Reise einem Kooperations-Partner zu übertragen.
4.7 Berichtigungen bei Druckfehlern bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Endgültige Teilnehmermeldung
5.1 Bei Sonderreisen sowie bei Reisen in Staaten mit Visumspflicht, muss die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn vorliegen. Bei allen anderen Reisen muss die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn vorliegen. In der Reisebestätigung können andere Fristen genannt werden.
5.2 Gleichzeitig benötigen wir eine Zimmerliste aus der die Aufteilung der Doppel-, Zweibett,- Einzel- bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht.
5.3 Bei Flug- und Schiffsreisen gelten gesonderte Regelungen. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.
5.4 Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Auftraggeber. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung von BBT ausgeschlossen.
5.6 Abweichend können einzelvertraglich gesonderte Regelungen über Teilnehmermeldungen vereinbart werden. Diese sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung definiert. Dies gilt insbesondere für Verträge mit Flug- oder Schiffsbeförderungs-Anteil, für Reisen zu Veranstaltungen inkl. Eintrittskarten, Reisen zu besonderen Terminen wie Feiertagstermine, Messen oder für Sonderreisen. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.
6. Rücktritt durch den Auftraggeber
6.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei BBT. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder tritt die Gruppe die Reise nicht an, kann BBT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. BBT kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
6.2 Es gelten folgende Stornogebühren, sofern nicht in der Auftragsbestätigung auf gesonderte Regelungen hingewiesen wurde:
6.2.1 Teilstorno
- bis 42 Tage - sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich keine andere Frist für eine kostenlose Stornierung angegeben ist - vor Leistungsbeginn entstehen keine pauschalierten Kosten;
- ab 41Tage bis 29 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung bis zu 10 % der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden 50% des Arrangementpreises berechnet;
- ab 28 Tage bis 14Tage vor Leistungsbeginn werden 75% des Arrangementpreises berechnet;
- ab 13 Tage bis 1 Tag vor Leistungsbeginn werden 90% des Arrangementpreises pro Teilnehmer berechnet.
- bei Nichtantritt der Reise werden je gebuchten Teilnehmer 100% des Arrangementpreises berechnet.
6.2.2 Vollstorno
- bis 42Tage - sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich keine andere Frist für eine kostenlose Stornierung angegeben ist - vor Leistungsbeginn entstehen keine pauschalierten Kosten;
- ab 41 Tage bis 36 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchtem Teilnehmer 50% d. Arrangementpreises berechnet;
- ab 35 Tage bis 29 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchtem Teilnehmer 80% d. Arrangementpreises berechnet;
- ab 28 Tage bis 2 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchtem Teilnehmer 90% d. Arrangementpreises berechnet;
- ab 1 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt der Reise werden je gebuchtem Teilnehmer 100% des Arrangementpreises berechnet.
6.3 Abweichend von den Regelungen über die pauschalierte Berechnung der Entschädigung können einzelvertraglich gesonderte Regelungen über die pauschalierte Berechnung der Stornokosten vereinbart werden. Diese sind im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung definiert. Dies gilt insbesondere für Verträge mit Flug- oder Schiffsbeförderungs-Anteil, für Reisen zu Veranstaltungen inkl. Eintrittskarten, Reisen zu besonderen Terminen wie Feiertagstermine, Messen oder für Sonderreisen. Bitte beachten Sie die Auftragsbestätigung.
6.4 Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, BBT nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
6.5 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen gilt nicht als Kündigung/Rücktritt durch den Auftraggeber.
6.6 Eine höhere Entschädigung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dies könnte z. B. im Falle des Unterschreitens der Mindestteilnehmerzahl in Stornofällen der Fall sein. Sofern der Auftraggeber nicht die gesamte Gruppe, sondern nur einen Teil der Gruppe storniert, wird der neue Preis mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Interessen und Möglichkeiten erneut festgesetzt. Kommt keine Einigung zustande, so gilt der Rücktritt des Auftraggebers für die Gesamtgruppe sog. Vollstorno. Verwaltungskosten, die durch Telefon- und Telefax entstehen, gehen ggf. zu Lasten des Auftraggebers. In jedem Fall hat der Auftraggeber BBT seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen.
7. Ersatzreisende
7.1 Der Auftraggeber kann bei Gruppenreisen bis zum Reisebeginn Namensänderungen vornehmen lassen, sofern die Ersatzreisenden den besonderen Reiseerfordernissen genügen und der Teilnahme des/der Ersatzreisenden nicht gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
7.2 Die durch die Teilnahme des Ersatzreisenden entstehenden Mehrkosten, z. B. Visakosten, sind vom Auftraggeber zu leisten.
8. Reiseabbruch - nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
8.1 Wird die Reise infolge eines Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich BBT bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
8.2 Das gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch BBT
9.1 Wird in der Ausschreibung oder in der Bestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann BBT bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen anbieten.
9.2 Wurde der Reisepreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor Antritt der Reise gezahlt, steht BBT die Möglichkeit offen, die nicht bezahlte/angezahlte Reise vor Reiseantritt oder während der Reise unverzüglich zu stoppen. Evtl. trotzdem anfallende Stornokosten der Leistungsgeber müssen vom Auftraggeber getragen werden. Die Entschädigungsansprüche von BBT richten sich in jedem Fall nach Punkt 6.
9.3 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art, durch nicht vorhersehbare Umstände wie Kriege, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann BBT für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist BBT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen, im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Auftraggeber bzw. den Reisenden zur Last.
10. Haftung BBT
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
10.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung
10.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Eine Haftung für ungesetzliche und/oder unerlaubte Handlungen der Leistungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
10.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störung in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen. Ebenso die Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen: wie Heizung, Klimaanlage, Lift, Swimmingpool usw. Zu beachten ist außerdem, dass besonders bei Schiffsreisen und Flusskreuzfahrten allein der Schifffahrtsgesellschaft die Entscheidung der Durchführung obliegt, dies gilt insbesondere bei Beeinträchtigungen durch schlechte Wetterbedingungen, Hochwasser etc.
10.5 BBT haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise.
11. Gewährleistung und Abhilfe
11.1 Sind Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. BBT kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Ersatzleistungen gelten als gleichwertig und zumutbar, wenn sie dem vereinbarten Leistungen und dem gebuchten Hoteltyp/Beförderungsmittel in angemessener Weise entsprechen und der Reisezweck nicht entscheidend beeinträchtigt wird.
11.2 Sollte der Auftraggeber eine angemessene Ersatzleistung nicht akzeptieren, steht BBT ein Rücktritt vom Vertrag frei. Dies gilt im Besonderen auch, wenn Fähr- oder Fluggesellschaften den Flug- bzw. Fährverkehr oder die Personenbeförderung einstellen und eine Durchführung der Reise nur mit erheblichen Preiserhöhungen möglich ist. Werden diese Erhöhungen vom Auftraggeber nicht akzeptiert, steht BBT ein Rücktritt vom Reisevertrag frei.
11.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen kann der Auftraggeber eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Auftraggeber bzw. der Reisebegleiter schuldhaft unterlässt, den Mangel bei BBT anzuzeigen.
11.4 Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Art sind ausgeschlossen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Reisenden.
12. Mitwirkungspflicht/Ausschluss von Ansprüchen
Die Auftraggeber übernehmen ihrerseits im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Beanstandungen unverzüglich (während der Reise) dem Leistungsträger und BBT zur Kenntnis zu bringen. Dieser ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Auftraggeber schuldhaft unverzüglich einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Die vertragliche Haftung von BBT ist in jedem Fall auf den Arrangementpreis beschränkt.
13.2 BBT haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise.
13.3 Gelten für alle von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistungen gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich BBT gegenüber dem Auftraggeber auf die Vorschrift berufen. Dies gilt nicht, wenn nach diesen Vorschriften ein Schadensersatzanspruch gänzlich ausgeschlossen ist bzw. wenn BBT ein Organisations- oder Auswahlverschulden trifft.
13.4 Ansprüche aus unterlassener Handlung bleiben unberührt.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Sofern es BBT möglich ist, wird sie den Auftraggeber über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften informieren. BBT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn der Auftraggeber BBT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BBT die Verzögerung zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von BBT bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, so dass eine ganze Gruppe oder einzelne Reiseteilnehmer deshalb an der Reise verhindert sind, kann BBT den Auftraggeber mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
14.2 Ohne besondere Mitteilung oder Anhaltspunkte geht BBT davon aus, dass der Reisende deutscher Staatsbürger ist.
15. Sonstiges
15.1 BBT ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§ 651a BGB) und stellt den Auftraggebern keine Sicherungsscheine zur Verfügung.
15.2 Es wird darauf hingewiesen, dass BBT oder ein Kooperationspartner grundsätzlich im Bereich Eintrittskarten für Musik-, Sport- und sonstigen Veranstaltungen für diesen Teilleistungsbereich nur als Vermittler und nicht als Veranstalter auftritt. Sollte BBT als Veranstalter einer Veranstaltung auftreten z.B. bei exklusiven Veranstaltungen in der Semperoper weisen wir gesondert darauf hin. Sollte sich durch EU-Recht hier eine Änderung ergeben, steht BBT das Recht zur Preiskorrektur vor.
15.3 Das postalische Risiko liegt beim Auftraggeber. Besondere Reisedokumente, wie Pässe, Visa und dergl. sollten stets per Einschreiben versandt werden.
15.4 Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise sind bis zur Auftragsbestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern.
16. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentl. rechtl. Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Soest.
17. Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und BBT unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
18.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen während der Laufzeit dieses Kataloges per Gesetz oder durch Gerichtsbeschluss unwirksam werden, erhält der Auftraggeber eine entsprechend aktualisierte Ausfertigung der Bedingungen mit der Auftragsbestätigung. Diese aktualisierte Fassung ersetzt dann die hier vorliegende.
Herausgeber und Veranstalter
BBT GmbH & Co. KG
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